Man mag Ohren und Augen nicht trauen, wenn dieser Tage über ein in Berlin in der Gestaltungsphase befindliches Enteignungsgesetz diskutiert wird.
th – Dennoch ist ein Enteignungsprozess auch im neuzeitlichen Deutschland nichts ungewöhnliches, so datiert zum Beispiel das hessische Enteignungsgesetz vom 4. April 1973 und hilft dem Land, wenn eine Autobahn über die Grundstücke von Bundesbürgern gebaut werden soll.
Heute geht es jedoch um Aktienbesitz und die Verstaatlichung von Banken, doch auch wenn die meisten Wissenschaftler derer Tage eher positive Töne zu den geplanten Maßnahmen aus der Bundeshauptstadt verlauten lassen, bleibt ein Störgefühl in der Magengrube.
Die betriebswirtschaftlichen Probleme löst die Enteignung keinesfalls, so Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Manfred Weber, Vorstand des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB) mahnt zudem, dass eine Verstaatlichung nur allerletztes Mittel sein darf. Zudem haben sich ja gerade die Banken, bei denen die Politik bisher auch ohne ein solches Gesetz Einfluss ausüben konnten, nicht gerade mit Erfolgsruhm bekleckert. Dringend nötige Fusionen im Landesbankensektor werden eher politisch über Landesgrenzen diskutiert, als dass sie betriebswirtschaftlich zu einem sinnvollen Ende gebracht werden.
Doch gibt es eine Alternative? Scheinbar nicht, denn wenn der IWF mit seiner Prognose der vergangenen Woche recht behalten soll, dann fehlt es den Banken in den USA und in Europa an ca. 500 Mrd. Dollar frischem Geld auf den Kapitalkonten. Und dieses Kapital wird kaum von privaten Investoren kommen, wenn man bedenkt, dass J.C. Flowers mit seinem Investment bei der Hypo Real Estate (HRE) derzeit einen unrealisierten Verlust von weit über 90% verzeichnet.
So bleibt der Staat für Banken, wie der HRE, die letzte Rettung und die Enteignung der Aktionäre das geeignete Mittel, die staatliche Rettung den Steuerzahlern zu erklären. Ob diese es dann auch verstehen bleibt die offene Frage dieser Tage.