ZAG. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Das Aufsichtsrecht des Zahlungsverkehrs und des E-Geldes. Kommentar.
Euro 149
669 Seiten, in Leinen
ISBN:978-3-406-64994-3
C-H. Beck Verlag
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Das Aufsichtsrecht des Zahlungsverkehrs und des E-Geldes.
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) trat am 31. Oktober 2009 in Kraft und ist seitdem geltendes deutsches Recht. Im Jahr 2011 gab es mehrere umfangreiche Anpassungen, durch die 2. E-Geld-Richtlinie und durch den Bericht der Financial Action Task Force zur Geldwäscheprävention in Deutschland. Das ZAG bildet den wesentlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sowohl der klassischen als auch der neueren. Für jeden Beschäftigten, der sich mit Zahlungsabwicklungen oder mit E-Geld zu tun hat, ist dieser Kommentar unabdingbarer Bestandteil der täglichen Arbeit. Die Bedeutung des E-Geldes ist keine theoretische Frage, sie umfasst wesentliche alltägliche Bestandteile. Unter E-Geld werden nicht nur Prepaid-Karten subsumiert, sondern auch Geschenkgutscheine. Dieser juristische Teilbereich wird noch eher an Bedeutung gewinnen. Weitere Regulierungen werden gewiss noch folgen.
Ein Vorteil dieses Werkes ist seine ordentliche und umfassende Strukturierung. Es finden sich daher nicht nur forschungsrelevante Diskussionen, sondern auch praktisch orientierte Lösungen. Acht von zehn Kommentatoren dieses Buches sind Rechtsanwälte, die ihre beruflichen Erfahrungen miteinfließen lassen. Vier von ihnen arbeiten als Anwälte für Kreditinstitute.
Die ordentliche Strukturierung dieses Kommentars ermöglicht dem Leser, immer den Überblick zu behalten. Dies ist bei einer solch komplexen und nicht leicht zugänglichen Materie auch wichtig. Die Kommentatoren stellen nicht nur ihre eigenen Meinungen dar, sie ermöglichen dem Leser zu jedem Zeitpunkt, sich über die Auslegung der Norm, seine eigene Meinung zu bilden. Urteile der Gerichte und Entscheidungen der BaFin sowie anderer Aufsichtsbehörden finden sich genauso wie weiterführende Literatur. Bei Bedarf kann jeder Leser sich noch weiter informieren, um sich über gewisse Thematiken besser informieren zu können.
Die Herausgeber bestimmen in der Einleitung nicht nur die Begriffe, sondern geben praktische Auslegungshilfen. Hier findet sich der vierstufige Auslegungskanon. Jeder Jurist kennt das Problem sehr vage gehaltener Formulierungen und die unbedingte Notwendigkeit, sie zu definieren. Neben dem Wortlaut, Normzweck und der Systematik spielt die Entstehungsgeschichte auch eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Die Kommentatoren geben nicht nur Auslegungshilfen des EU-Rechts, sondern auch von aufsichtsrechtlichen Normen.
Jeder, der sich beruflich mit dem Zahlungsverkehr und dem E-Geld auseinandersetzt, sollte diesen Kommentar in seinem Regal haben.