Prokon wirkt nach, nicht nur bei den 75.000 Anlegern, die einen Großteil ihrer Anlagen abschreiben müssen, denn auch Crowdfunding-Projekte unterliegen nun einer verschärften Kontrolle seitens des Gesetzgebers, seit am Freitag, den 10. Juli, das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft trat. Allerdings nahm die Bundesregierung hierbei Rücksicht auf junge Start-ups und fügte eine Reihe von Ausnahmen für Crowdfunding-Projekte ein. So müssen Projekte mit einem Finanzierungsvolumen von 2,5 Mio. Euro keine Wertpapierprojekts erstellen, aber ein Privatanleger darf maximal 10.000 Euro investieren.