Sorgfaltspflichten

  • Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU

    Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU

    Am 22. Februar 2017 legte die Bundesregierung ihren Entwurf „eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (4. AGwR), zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ vor. Aufgrund einiger überzogener beziehungsweise unklarer Regelungen bedarf dieser Entwurf einer eingehenden Prüfung und Diskussion.

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