Am 22. Februar 2017 legte die Bundesregierung ihren Entwurf „eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (4. AGwR), zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ vor. Aufgrund einiger überzogener beziehungsweise unklarer Regelungen bedarf dieser Entwurf einer eingehenden Prüfung und Diskussion.