Der Kunde sollte im Zahlungsverkehr und beim Internetbanking den höchstmöglichen Schutz genießen. Die regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute, die dazu bestehen, sind sehr komplex. Für den Kunden ist das aber ohne Bedeutung.
In Zeiten der rasanten Digitalisierung können Banken und Finanzdienstleister von der Expertise von Lösungsanbietern profitieren, die in der intelligenten Vernetzung von Full Service und Software as a Service einen klaren Fokus auf die Kundenbedürfnisse legen. Die identity Trust Management AG tritt dabei als Technologie- und Entwicklungspartner für Banken auf.
Seit etwa einem Jahr kam es vermehrt zu Cyber-Angriffen durch eine Gruppe namens APT10 mit dem Ziel, Kundendaten zu stehlen. Dr. Adrian Nish von BAE Systems beleuchtet die Methoden der Hacker und erläutert, welche Gegenmaßnahmen zur Verhinderung von Schäden bei den betroffenen Organisationen getroffen werden. Interview: Philipp Scherber
Die Betrugsrisiken nehmen im Bankenumfeld weiter zu: Zahlreiche Medienberichte, Studien sowie eine Reihe von Gesetzen (u.a. KWG, GWG) und Rundschreiben (u.a. MComp, MaRisk) der Bankenaufsicht zeigen, dass das Thema Fraud und dessen Verhinderung eine immer größere Rolle in der bankbetrieblichen Praxis spielt.
Der Rückgang von Filialen sowie Gebühren für Überweisungen und Abhebungen treibt immer mehr ältere Kunden zum Online-Banking – eine Entwicklung, die auch Internet-Betrüger freuen dürfte.
Seit Inkrafttreten des UK Bribery Act im Juli 2011 sind zwar schon einige Jahre vergangen. Viele Kreditinstitute sind jedoch weiterhin damit beschäftigt, die umfangreichen Anforderungen an ein adäquates System zur Prävention von Bestechung und Korruption umzusetzen und in die internen Prozesse zu integrieren.
Die Verhinderung von Korruption war abseits der Schwerpunktthemen Wertpapier-Compliance, Geldwäscheprävention und Verhinderung von Sanktionsverstößen lange Zeit nur ein Randbereich der Banken-Compliance. In Deutschland hat der Gesetzgeber 2015 eine Reform des § 299 StGB („Bestechung im geschäftlichen Verkehr“) umgesetzt, die direkte Auswirkungen auf die Kreditinstitute hat.
Am 22. Februar 2017 legte die Bundesregierung ihren Entwurf „eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (4. AGwR), zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ vor. Aufgrund einiger überzogener beziehungsweise unklarer Regelungen bedarf dieser Entwurf einer eingehenden Prüfung und Diskussion.
Auch in einer Zeit, in der immer stärker auf Online-Legitimationsverfahren gesetzt wird, bedarf es professionell geschulter Ident-Spezialisten. Michael Sittek, Geschäftsführer von IDnow, berichtet von aktuellen Betrugsrisiken und den Möglichkeiten, welche die Video-Identifikation zu deren Bekämpfung bereithält. Interview: Philipp Scherber
Im vergangenen Jahr wurde Cybersicherheit im Rahmen zahlreicher Attacken zu einem internationalen Problem auf Staatsebene, aber auch mit Auswirkungen auf Unternehmen und Produkte, auf die sich die Menschen verlassen.