Wie immer zum Jahreswechsel sind auch 2013 eine ganze Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten. Manche sind weitgehend bekannt, wie der Wegfall der Praxisgebühr oder die angehobene Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte. Andere Regelungen hingegen wurden ohne großes Aufsehen beschlossen und bleiben in der Neuverordnungsflut fast unbemerkt, wie etwa die private Pflege-Vorsorgeförderung (Pflegebahr).
Bei Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung erhalten Versicherte erstmals eine jährliche Zulage in Höhe von 60 Euro zu ihrer Versicherungsprämie. Die Regelung ist unabhängig vom Einkommen und für alle Inhaber einer sozialen oder privaten Pflege(pflicht)versicherung zugänglich. Voraussetzungen sind neben der Volljährigkeit, dass bislang noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen worden sind. Das Gesetz sieht einen Kontrahierungszwang vor, d.h. die Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet jeden Antragsteller, der die Voraussetzungen erfüllt, bei sich aufzunehmen. Eine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind zudem untersagt. Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 10 Euro, wobei ein erstmaliger Leistungsbezug in der Regel frühestens fünf Jahre ab Vertragsbeginn möglich ist. Im Falle einer Inanspruchnahme von Pflegestufe III ist die Versicherung dazu angehalten mindestens 600 Euro pro Monat auszuzahlen.
Die Regelung ist Teil des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG), das der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2012 beschlossen hat. Neben verbesserten Leistungen für Demenzerkrankte in ambulanter Versorgung sollen Pflegebedürftigen und pflegende Angehörigen mehr Wahl –und Gestaltungsmöglichkeiten bereitstehen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels muss die Sozialpolitik den Herausforderungen begegnen. So werden in wenigen Jahrzenten über 4 Millionen Menschen Pflege beanspruchen. Aktuell sind es rund 2,5 Millionen Betroffene. Insbesondere das Thema Demenz steht immer stärker im Fokus. So sagen Experten voraus, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann während seines Lebens von Demenz betroffen sein wird. Hier droht eine enorme Pflegelücke, welcher mit der „geförderten ergänzenden Pflegeversicherung“ entgegengewirkt werden soll.
Allerdings besteht bei der Bevölkerung noch reichlich Informationsbedarf. Laut der Marktstudie „Pflegespiegel 2013“ des Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov ist der Pflegebahr bei 89 Prozent der Deutschen gänzlich unbekannt. Rund die Hälfte der Befragten (51 Prozent) bewerteten die Höhe der Zulage als „mittelmäßig“ oder „schlecht“. Etwa jeder Dritte befand die Förderungshöhe als „gut“ und 15 Prozent beurteilten sie als „ausgezeichnet“, bzw. „sehr gut“. „Der Pflegebahr wird sich für den Durchschnittsverbraucher nicht zum Zugpferd entwickeln, sondern eignet sich höchstens als Teilargument im Beratungsgespräch“, sagt Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov.
Obwohl 87 Prozent der Probanden die Sorge tragen ihr Vermögen im Pflegefall aufbrauchen zu müssen, hält nur jeder Vierte eine private Pflegezusatzversicherung für wichtig. Ob Unwissenheit oder einfach nur Verdrängung ausschlaggebende Gründe für diese Diskrepanz sind, Krankenkassen fällt mit der Beratung für die Pflegevorsorge sicherlich eine wichtige Aufgabe zu. So sagt Gaedeke, „Wie auch schon bei der Riester-Rente muss die staatlich geförderte private Pflegetagegeldversicherung durch die Versicherungsvertreter an die Menschen herangetragen werden, um das politisch Ziel einer verbesserten privaten Vorsorge zu erreichen“.
Info von YouGov Deutschland AG – www.yougov.de