50 Jahre Datenschutzbeauftragte – eine deutsche Erfolgsgeschichte

Das Land Hessen kann sich rühmen, das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedet zu haben. Und das nicht nur deutschland-, sondern weltweit. Heute vor 50 Jahren wurde Willi Birkelbach zum ersten Datenschutzbeauftragten der Welt gewählt.


 

Am 8. Juni 1971 tagt der Hessische Landtag. Auf der Agenda steht die Wahl zum Hessischen Datenschutzbeauftragten. Bereits ein Jahr zuvor hat sich der Landtag mit dem Thema Datenschutz intensiv beschäftigt und die gesetzlichen Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten formuliert. Das am 13. Oktober 1970 in Kraft getretene HDSG kann damit als Blaupause für jede weitere gesetzliche Initiative zu diesem Thema gelten.

Nie wieder sollten Menschen „aussortiert“ werden können

Im Text heißt es: „Die (…) erfassten Unterlagen, Daten und Ergebnisse sind so zu ermitteln, weiterzuleiten und aufzubewahren, dass sie nicht durch Unbefugte eingesehen, verändert, abgerufen oder vernichtet werden können. Dies ist durch geeignete personelle und technische Vorkehrungen sicherzustellen.“

Dass gerade in Deutschland der Datenschutz erfunden wurde, lässt sich mit der deutschen Geschichte erklären. Nachdem die Nationalsozialisten Menschen klassifizierten, aussortierten und ermordeten sollte in der Bundesrepublik weder der Staat noch sonst jemand nie wieder den totalen Zugriff auf alle persönlichen Daten erlangen.

Initiator im Datenschutz: Georg-August Zinn

Den Ausschlag gab ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In diesem warnte der Redakteur Hanno Kühnert vor Gefahren in der Zukunft, er sprach von Tendenzen zur Totalisierung des Staates auf Umwegen und von der Schematisierung, Entblößung und Degradierung der menschlichen Person. Daraufhin soll der damalige hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn beschlossen haben, dass die staatliche Nutzung von Computern und zentralen Datenbanken Regeln braucht (ein Artikel zu dieser Geschichte findet sich beim Deutschlandfunk).

Ebenfalls im HDSG stand, dass ein Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung und Überwachung des Gesetzes zu wachen habe. Der Sozialdemokrat Willi Birkelbach ( ist als solcher auch Ansprechpartner der Bürger. Er war für die Überwachung und Einhaltung des Datenschutzes zuständig und musste di Aufsichtsbehörde über Datenpannen informieren. Jeder hatte ein Anrufungsrecht und die datensammelnden Stellen hatten ihm Auskunft zu erteilen.

§10 – Aufgaben

  • (1) Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der übrigen Vorschriften über die vertrauliche Behandlung der Angaben der Bürger und der über die einzelnen Bürger vorhandenen Unterlangen bei der Maschinellen Datenverarbeitung durch die § 1 genannten Stellen. Er unterrichtet die zuständige Aufsichtsbehörde und regt Vorkehrungen zu Verbesserungen des Datenschutzes an.
  • (2) Der Datenschutzbeauftragte beobachtet die Auswirkungen der maschinellen Datenverarbeitung auf die Arbeitsweise und die Entscheidungsbefugnisse […] dahingehend, ob sie zu einer Verschiebung in der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen des Landes, zwischen den Organen der kommunalen Selbstverwaltung und zwischen der staatlichen und der kommunalen Selbstverwaltung führen. Er kann Maßnahmen anregen, die ihm geeignet erscheinen, derartige Auswirkungen zu verhindern.

Hessen war Vorreiter in der Datenverarbeitung

„Computer“ waren zu dieser Zeit noch schrankhohe Großrechner, die hauptsächlich das Militär und die Wissenschaft nutzte – und eben das Land Hessen, das ein Vorreiter bei elektronischer Datenverarbeitung war. Sie wurden bereits damals zum Beispiel bei der Grundstücksbewertung, im Steuerwesen und in der Verkehrsplanung eingesetzt. Daher ist es kein Zufall, dass hier das erste Datenschutzgesetz entstand. Zum Vergleich: Der Bund zog erste sieben Jahre später nach.

50 Jahre später ist Datenschutz ein elementares Recht. Niemand ahnte, wie bedeutend er einmal für das tägliche Leben werden würde. Dass einmal globale Unternehmen Daten im großen Umfang sammeln würden, hätte 1970 wohl niemand geglaubt. Seit 2018 existiert mit der DSGOV eine europäische Datenschutzrichtlinie. Doch auch die wird sich weiterentwickeln – so wie es der Datenschutz seit 50 Jahren tut.

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