Präzedenzfall Reutlingen

Der erste Kredit mit einem negativen Zins für den Kunden schaffte es mit Lob auf die Titelseite der BILD. Doch wenn Banken negative Anlagezinsen weiterreichen, hagelt es Kritik.


Negativzinsen für Guthaben von Girokonten und Tagesgeldern sorgten in den letzten Wochen für reichlich Wirbel. Einige wenige Banken hatten dies nach einer nunmehr lang anhaltenden Null- und Negativzinsphase – sagen wir mal – ausprobiert. Der Volksbank Reutlingen wehte ein besonders rauer Wind entgegen, was vor allem daran liegen könnte, dass man sich hier extrem weit aus dem Fenster lehnte. Ein „Verwahrentgelt“ von 0,5 Prozent ab dem ersten Euro schrieb die Bank in ihren Preisaushang. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reichte daraufhin eine Unterlassungsklage beim Landgericht Tübingen ein. Vorstandschef Josef Schuler beteuerte in einem offenen Brief an seine Kunden, dass in naher Zukunft keine Negativzinsen vorgesehen seien. Die Unterlassungserklärung legte er jedoch zu den Akten: Es sei nicht kategorisch auszuschließen, dass in Zukunft auf veränderte Bedingungen mit Negativzinsen für Sparer reagiert werden müsse. Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale, reicht dies nicht, denn er will Rechtssicherheit für Privatkunden aller Institute. Und Reutlingen soll als Präzedenzfall dienen.

Eine gemeinsame, vom Verband getragene Strategie steht wohl nicht hinter den Maßnahmen einzelner Institute. Allerdings scheint immer mal wieder eine Bank ausgelost zu werden, die den Schwarzen Peter spielt und auf diese Weise testet, wie weit man gehen kann. Für die Verbraucherschützer ist die juristische Lage indessen klar; dies hätten die gut bezahlten Anwälte auf Bankenseite antizipieren können.

Und auch wenn man aus kaufmännischen Gründen die Bank verstehen kann, der Dumme ist doch der Kunde. Bei den seit langem sinkenden Zinsen lautet das Ziel für Banken: vernünftige Beratung zu Anlagemöglichkeiten jenseits des Tages- und Festgeldes, ein Sinneswandel im „Land der Sparer“ und somit die Verminderung der hohen Guthaben auf Konten. Dann braucht man keine Minuszinsen, spart sich die öffentliche Zurschaustellung durch Verbraucherschützer und hat zudem noch zufriedene Kunden.