Das Schreiben selbst kommuniziert die Erwartungen der EZB an den ICAAP und den ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) der Institute. In dem Formblatt sind die Zahlen einzugeben, die von den Instituten für interne Zwecke und gemäß der internen Risikotaxonomie ermittelt wurden.
Darstellung des ICAAP ist hochrelevant
Die dort teilweise mit Unterarten aufgeführten und mit Zahlen zu belegenden Risikoarten sind Kredit-, Pensions-, Staats- und Marktrisiko, Zinsänderungsrisiko (ZÄR) im Anlagebuch, operationelles Risiko sowie sechs weitere. Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten werden gesondert erfasst, allerdings wird angemerkt, dass im Rahmen des aufsichtlichen Prozesses (SREP) diese Interrisikodiversifikation nicht berücksichtigt wird. Diese Darstellung des ICAAP ist hochrelevant für jedes betroffene Institut, denn die Beurteilung des ICAAP findet Eingang in die Ermittlung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen nach Säule II.
Der ICAAP deutscher Banken wird bestimmt über die Anforderungen der MaRisk. Dies betrifft insbesondere auch die Definition und Abgrenzung der einzelnen Risikokategorien untereinander. Im AT 2.2 der MaRisk sind mindestens die folgenden vier Risiken als wesentlich einzustufen: Adressenausfallrisiken (einschließlich Länderrisiken), Marktpreisrisiken (Handels- und Anlagebuch, inkl. Zinsänderungsrisiken), Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Für Risiken, die als nicht wesentlich eingestuft werden, sind lediglich angemessene Vorkehrungen zu treffen. Liquiditätsrisiken werden häufig in engerem Sinne interpretiert und sind als Zahlungsunfähigkeitsrisiken nicht ICAAP-, sondern ILAAP-relevant.
Vergleicht man SSM Risk Map und MaRisk, so wird deutlich, dass in letzterer (und damit wohl auch in den ICAAPs deutscher Banken) eine deutlichere Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Risiken stattfindet sowie eine geringere Anzahl an Risikoarten zu finden ist, welche dann aber umfangreicher definiert sind. Insgesamt gibt die MaRisk weniger Systematik vor, was Raum schafft für institutsspezifische Ausgestaltungen des ICAAPs.
Vor diesem Hintergrund gibt es zwei wesentliche Aufgabenstellungen für die Überleitung des ICAAPs auf die Risk Map: Zum einen sind die „Vorkehrungen“ für nicht-wesentliche Risiken, welche etwa als Puffer auf Risiko- oder Tragfähigkeitsseite Eingang in den ICAAP finden, zu identifizieren und den passenden Kategorien der SSM Risk Map zuzuordnen. Zum anderen bedarf die Zuordnung der Ansätze für die wesentlichen Risiken typischerweise einer Aufspaltung der Risikozahlen. Als Beispiel hierfür mag das Marktpreisrisiko dienen. Es enthält bei einem nach MaRisk-orientierten ICAAP mindestens die beiden SSM-Risk-Map-Kategorien Marktrisiko und ZÄR im Anlagebuch, möglicherweise aber auch noch Pensionsrisiken, Staatsrisiken, etc.
Abgrenzung als Herausforderung
Die zahlenmäßige Aufspaltung läuft im Allgemeinen in folgendes Problemfeld: Stand-alone-Risikokennzahlen für die einzelnen SSM-Risikokategorien entsprechen nicht dem internen ICAAP (aufgrund der typischen Nicht-Additivität von Risikokennzahlen). Die Darstellung des Beitrags im ICAAP führt daher zur Verwendung von additiven Zerlegungen wie z.B. einem Marginal-Komponenten-VaR. Die Herausforderung hierbei ist die (aufgrund des unterschiedlichen Zuschnitts der Risikoarten) nötige Abgrenzung der Intrarisiko-Korrelationen des institutseigenen ICAAPs zur Interrisiko-Diversifikation der SSM Risk Map. Vor dem Hintergrund der angekündigten Nicht-Berücksichtigung von Interrisikodiversifikation im SREP wird der Umgang mit dieser Herausforderung darüber entscheiden, ob Institute die Risikokategorien der SSM Risk Map zukünftig einzeln steuern müssen um Aufschläge bei der Säule-2-Kapitalanforderung zu vermeiden. Dies hätte weitreichende Implikationen auf den institutseigenen ICAAP und würde bedeuten, dass aus einer standardisierten Erfassung ein Standard für die Ausgestaltung des institutseigenen ICAAPs als Kern der Säule II wird.