Tätigkeitserweiterung

Als hätten wir Banker nicht schon genug zu tun, jetzt dürfen wir auch noch in Sachen Recht beraten. Dürfen? Am 1. Juli löst das Rechtsdienstleistungsgesetz das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ab. Rechtsberatung wird eine Dienstleistung und einem Banker droht nun keine Abmahnung, wenn er sich in rechtliche Gefilde wagt. Vor dem 1. Juli war…


Als hätten wir Banker nicht schon genug zu tun, jetzt dürfen wir auch noch in Sachen Recht beraten. Dürfen? Am 1. Juli löst das Rechtsdienstleistungsgesetz das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ab. Rechtsberatung wird eine Dienstleistung und einem Banker droht nun keine Abmahnung, wenn er sich in rechtliche Gefilde wagt. Vor dem 1. Juli war eine Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge durch einen Banker einer Rechtsberatung gleichzusetzen, die erst mit dem neuen Gesetzt zulässig ist.