Und täglich grüßt …

… das Murmeltier namens Regulierung: Die Debatte wird in regelmäßiger Wiederkehr neu angefacht – Pläne zur De-Regulierung hier, Forderungen zur Verschärfung dort und dazwischen der Appell zu mehr Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und Richtlinien.


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„Die Vielfalt des europäischen Bankenmarkts ist seine Stärke. Dem muss die Regulierung Rechnung tragen und Vorgaben besser nach Risikogehalt, Geschäftsmodell und Größe ausdifferenzieren.“ Diese deutlichen Worte formulierte Georg Fahrenschon während eines Pressegesprächs in Brüssel. Anlass der Aussage war die geplante De-Regulierung amerikanischer Großbanken, gegen die sich der DSGV-Präsident explizit positionierte.

Dass die Bankenregulierung erhebliche Belastungen – und damit ist nicht nur die Eigenkapitalquote gemeint – für Geldhäuser mit sich bringt, unterstreicht eine im Juni veröffentlichte Studie des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zum Zusammenspiel von Regulierung und Profitabilität bei den deutschen Top-17-Banken. Die Erkenntnis des Papiers: Die zwangsläufige Mehrbelastung müsse bei künftigen Richtlinien stärker berücksichtigt werden. Auch Fahrenschon sieht die Gefahren einer falschen Regulierung, denn diese entwickle sich zum „Hauptkostentreiber von kleinen und mittleren Instituten, ohne dass diese für die Finanzkrise verantwortlich waren“. Es bleibt das alte Lied: Regulierung ohne Differenzierung – das geht nicht gut.

In eine ähnliche Kerbe schlägt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK): Laut einer Pressemitteilung seien unnötige Regulierungen zu vermeiden bzw. regulatorische Eingriffe sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Was lernen wir aus diesen Standpunkten? Brachiale Methoden in die eine Richtung (De-Regulierung nach Trump) oder in die andere Richtung (Über-Regulierung ohne Differenzierung) bringen uns nicht weiter. Wir sind der Meinung: Am Ende trägt eine durchdachte Regulierung zu einem stabilen Finanzsystem bei. Doch, damit sie durchdacht ist, müssen säulenbasierte Unterschiede im Geschäftsmodell dringend mit in die Statuten einfließen. Erste Ideen und Konzepte wie die Small Banking Box existieren bereits. Jetzt muss die Theorie in die Praxis umgesetzt werden.