„Unsere inhaltliche Skepsis ist weiter gewachsen“

Die bevorstehende Bundestagswahl gibt Anlass dazu, auch globale finanzpolitische Themen wieder ins Gespräch zu bringen. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, spricht unter anderem über die Verhandlungen um ein europäisches Einlagensicherungssystem. Interview: Philipp Scherber


Uwe Fröhlich ist Präsident des DGRV sowie des BVR und spricht im vorliegenden Interview außerdem im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft, deren Federführung der BVR 2017 innehat.

BANKINGNEWS: Die US-Regierung will amerikanische Banken deregulieren. Was würde das für die globale Finanzmarktregulierung bedeuten?

Uwe Fröhlich: In einer globalisierten Finanzwelt können Regulierung und Aufsicht nicht völlig autonom gegenüber anderen wichtigen Volkswirtschaften erfolgen – erst recht nicht, wenn es um die USA mit ihrem wichtigen Banken- und Finanzmarkt geht. Von der US-Regierung erhalten wir das Signal, den Dodd-Frank-Act und darüber hinaus generell die Regulierungsdichte auf Angemessenheit, unbeabsichtigte Nebenwirkungen und Proportionalität überprüfen zu wollen – insbesondere auch für die sogenannten Community Banks. Die Regulatoren in Europa, allen voran die EU-Kommission, vermeiden jedoch bisher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aussagen der US-Administration. Wir glauben, dass die EU eine differenzierte Antwort geben muss. So sollten zum Beispiel die aus dem Jahr 2011 stammenden Regelungen zu einem Trennbankensystem, das in den USA bereits eingeführt ist, dort aber jetzt grundsätzlich in Frage gestellt wird, in der EU nicht weiter verfolgt werden. Die Trennbankvorschläge sind sowohl in den Mitgliedsstaaten als auch beim Europäischen Parlament auf erhebliche Vorbehalte gestoßen, weil ihr Beitrag zur Finanzstabilität theoretisch umstritten und empirisch nicht nachweisbar ist. Zudem sollte Europa die Impulse aus den USA zum Überdenken der Regulierung, insbesondere für kleine und mittlere Kreditinstitute, im positiven Sinne nutzen und eine generelle Überprüfung der Bankenregeln unter Beachtung des Level-Playing-Field-Gedankens vornehmen.

Sind die Verhandlungen um Basel IV und globale Eigenkapitalvorschriften damit (vorerst) gescheitert?

Gescheitert sind sie nicht, aber es besteht gegenwärtig auch keine Eile, eine schnelle Einigung herbeizuführen. Ein Kompromiss ginge zulasten europäischer Banken. Schließlich hat das US-Finanzministerium erklärt, die Basler Regeln nur teilweise umzusetzen. Es bestehen zunehmend Zweifel, ob sich die Vereinigten Staaten an internationale Absprachen in der Bankenregulierung halten werden oder diese nicht nur als Instrument eigener Standortpolitik sehen.

Die Verhandlungen um ein europäisches Einlagensicherungssystem erleiden immer wieder Rückschläge. Wird diese Säule der Bankenunion mittelfristig errichtet werden können?

Allein bei den beiden italienischen Instituten, die aktuell gerettet wurden, stand offenbar ein Betrag von 12,5 Milliarden Euro als Entschädigungssumme für Einleger im Raum. Dieser Betrag wäre im Falle einer vergemeinschafteten Einlagensicherung von allen Instituten der Eurozone aufzubringen gewesen. Vor dem Hintergrund eines in Teilen widersprüchlichen und politisch motivierten Verständnisses einzelner Normen ist unsere inhaltliche Skepsis gegenüber einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung weiter gewachsen. Das Thema ist noch nicht von der politischen Agenda verschwunden. Sowohl die EU-Kommission als auch das Europäische Parlament (EP) arbeiten weiter an den Vorschlägen. Dabei hat sich gezeigt, wie komplex die Fragen im Zusammenhang mit einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung sind. Die Vorschläge der Berichterstatterin des EP mögen etwas ausgewogener als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sein, da keine umfassende Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsmittel und in der ersten Phase zunächst nur eine Liquiditätsversorgung vorgesehen sind. Auch in der zweiten Phase soll ein Einlagensicherungssystem seine Verluste nur zu einem Teil – und nicht wie beim Kommissionsvorschlag vollständig – auf die anderen Systeme abwälzen können. Gleichwohl bleiben Anreizverzerrungen bestehen und der Risikoabbau in anderen europäischen Bankensystemen ist unzureichend. Zudem muss der rechtliche Rahmen, insbesondere in Bezug auf Insolvenzverfahren und Schutzumfang, weiter vereinheitlicht werden, um ein Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Die DK lehnt daher eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung weiterhin ab. Zunächst sollte der Fokus auf der einheitlichen Implementierung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie liegen. Deren Novelle ist ausreichend, damit jeder Euro an Einlage überall im Währungsgebiet gleich hoch und umfassend abgesichert ist.

Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten finanzpolitischen Themen, die von der künftigen Bundesregierung angegangen werden müssen?

Der Beginn der neuen Legislaturperiode ist ein guter Anlass, um erneut über die Wirksamkeit von Regulierungsmaßnahmen und ihr Zusammenwirken nachzudenken. Es geht also nicht um ein „Immer Mehr“, sondern um ein zielgerichtetes Wirken von Regulierung. In diesem Sinne sollte eine neue Bundesregierung die bisher beschlossenen Gesetze erneut einer Kontrolle und Auswirkungsprüfung unterziehen, bevor neue beschlossen werden. Besonders wichtig ist uns dabei der Gesichtspunkt der Proportionalität. Regionale Institute sind administrativ häufig überproportional belastet. Hier müssen im Detail Möglichkeiten der Entlastung geprüft werden, ohne dass die Stabilität des Systems gefährdet wäre.