Vertragsabschluss auf der Couch

Seit Juli dieses Jahres ist die EU-Verordnung Nr. 910/2014, auch eIDAS, in Kraft getreten. Plötzlich scheint jeder Vertragsabschluss von zuhause aus durchführbar. Klingt zunächst nach einem reinen Zugewinn für Kunden. Doch was sind die Vorteile für Banken und Versicherungen?


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Jahrelang war es für den Abschluss eines Kredits notwendig, sämtliche Unterlagen auszudrucken, den Vertrag handschriftlich zu zeichnen und bei einer Bank oder Postfiliale persönlich zur Identifizierung vorstellig zu werden. Seit ein paar Monaten gibt es jedoch kundenfreundliche digitale Lösungen, die den gesamten Vorgang online innerhalb weniger Minuten abwickeln können. Das ist seit dem ersten Juli 2016 dank der eIDAS-Verordnung (electronic IDentification And Signature) Nr. 910/2014 europaweit möglich.

Rahmenbedingungen

Diese Verordnung schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste in der EU für den Einsatz von digitalen Signaturen. Sie regelt die Erstellung, Überprüfung und Aufbewahrung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen (QES), Zeitstempeln, Siegeln und Website-Authentifizierung sowie die Zustellung elektronischer Einschreiben im öffentlichen Sektor. Die Regeln gelten verbindlich innerhalb der Europäischen Union und ersetzen in der ersten Stufe nicht nur die EU-Signaturrichtlinie von 1999, sondern weitgehend auch das deutsche Signaturgesetz und die entsprechenden nationalen Gesetze in anderen EU-Ländern. Für die deutschen Vorschriften heißt dies, dass es jetzt auch möglich ist, Personen online zu identifizieren und die Signatur ohne spezielle Hardware wie beispielsweise Smartcard-Reader durchzuführen.

Nutzung der elektronischen Signatur

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nach eIDAS besteht aus zwei wesentlichen Prozessschritten: Einer Online-Identifizierung des Antragstellers und der anschließenden elektronischen Signatur. Für Ersteres benötigen Kunden neben ihrem Ausweisdokument wahlweise einen Computer mit Webcam, ein Tablet oder ein Smartphone sowie einen Internetzugang, bevor sie von einem Ident-Spezialisten durch den computergestützten Prozess geführt werden. Dieser Prozess wird von Finanzinstituten bereits seit März 2014 erfolgreich im Bereich des Geldwäschegesetzes zur Identifizierung von Personen eingesetzt. Sind Videoidentifikation und Abgabe der Willenserklärung zur Vertragsunterzeichnung erfolgt, stellt ein staatlich qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) das elektronische Zertifikat für die QES aus. Die QES ersetzt dabei vollständig eine handschriftliche Vertragszeichnung und dies gilt auch für Verträge, die nach §126 BGB dem Schriftformerfordernis unterliegen. Anwendungsfall einer QES mit der Lösung IDnow eSign: Bei Bestellungen über einen Onlineshop hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Einkauf über den Kredit eines angeschlossenen Kreditinstituts zu finanzieren. Innerhalb desselben Vorgangs werden sowohl der Warenkauf als auch der Kreditvertrag online abgeschlossen – vollkommen digital, in Minutenschnelle und ohne den Shop zu verlassen. Für die Bank entfällt die aufwändige Bearbeitung des Kreditantrages in Papierform. Der Kunde kann seine Bestellung sofort online abschließen und damit seine Ware schnellstmöglich in Empfang nehmen.

Vorteile für Finanzinstitute und Anwender

Die Vorteile sind für alle Beteiligten vielseitig: Endanwender können die Lösung auf allen gängigen Geräten wie Smartphones, Tablets, Desktop-Computern oder Notebooks mittels eines Web-Browsers oder einer mobilen App nutzen, ohne dass eine zusätzliche Hardware nötig ist. Außerdem sparen sie sich den mühsamen Gang zur Post sowie Verzögerungen beim Vertragsabschluss und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten der Bank- und Postfilialen gebunden.
Finanzinstitute profitieren durch die Übermittlung digitaler Kundendaten von einer höheren Datenqualität und einem niedrigeren Arbeitsaufkommen für die Digitalisierung und Bereinigung der Daten. Im Ergebnis zeigt sich, dass durch einen komplett digitalisierten Vertragsabschluss die Konversionsrate erheblich gesteigert wird und dem Kunden ein positives Einkaufserlebnis geboten wird.

Fazit

Mittlerweile stehen verlässliche und rechtskonforme eSigning-Lösungen zur Verfügung, die es Kunden von Banken und Versicherungen ermöglichen, komfortabel und schnell ein Konto zu eröffnen, einen Kredit abzuschließen oder Versicherungen zu beauftragen – und das vom heimischen Sofa aus. Für Versicherungen und Banken birgt dies eine große Chance, im Neukundengeschäft mit einem echten Mehrwert zu punkten.