Was ist eigentlich ein Generationenvertrag?

th – Manche Artikel schreibt das Leben, man muss nur sehr aufmerksam lauschen. So, wie gestern bei der Tagesschau. Ein Quiz: Welche Zielgruppe wird in den nächsten Jahren die beliebteste bei unseren Politikern sein? Richtig, unsere zukünftigen Rentner. Mit ihnen alleine läßt sich in den nächsten Jahren die ein oder andere Wahl gewinnen. Wenn man…


th – Manche Artikel schreibt das Leben, man muss nur sehr aufmerksam lauschen. So, wie gestern bei der Tagesschau.

Ein Quiz: Welche Zielgruppe wird in den nächsten Jahren die beliebteste bei unseren Politikern sein?

Richtig, unsere zukünftigen Rentner. Mit ihnen alleine läßt sich in den nächsten Jahren die ein oder andere Wahl gewinnen. Wenn man dann noch auf das finanzmathematische Unvermögen von ca. 80 – 90% unserer Bevölkerung setzt, dann kommt das Zitat des Tages von Herrn Rüttgers heraus:

„Wer lange in die Rente eingezahlt hat, muss auch mehr Rente bekommen, als nur die Grundsicherung.“

Dabei ist unser Renten- wie übrigens auch unser Krankenkassensystem, kein System, welches so funktioniert wie ein Sparbuch. Einzahlen, Zinseszins kassieren, auszahlen.

1891 hat man sich für ein  Umlageverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden. Bei diesem System wird aber nicht eingezahlt, sondern überwiesen. Und zwar zu Lasten Ihres Lohnkontos, zu Gunsten des Girokontos eines Ihnen zugeordneten Rentners (OK, im realen Leben sitzt da noch eine – ich will es mal im Bankerjargon bezeichnen – Clearingstelle dazwischen).

Die Einführung dieses Systems lag auf der Hand, wenn Sie sich unsere Bevölkerung im Jahr 1910 anschauen (siehe Grafik, welche Ihnen sicherlich schon aus dem Sozialkundeunterricht bekannt ist).

Das gewählte System lässt sich so umschreiben: Viele junge bzw. gesunde Bundesbürger zahlen für wenige alte und kranke Bundesbürger.

Einer, der seit Jahren aufzeigt, dass dieses System nicht mehr lange funktioniert, ist Prof. Dr. Raffelhüschen. Sein Tipp: Teilprivatisierung der Rente, dann klappt es auch mit der Bezeichnung „Einzahlen“.

Aber solange wir bei der umlagefinanzierten Rente bleiben, gibt es diesen Mechanismus des Einzahlens nicht. Kein Rentenempfänger hat das Recht auf seine eingezahlten Beträge, sondern nur auf einen Teil des Rentenaufkommens der arbeitenden Bevölkerung. Und das lässt sich für die Zukunft auch ganz leicht erklären: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen!

Aber solange wir in Deutschland zwei unterschiedliche Währungssysteme (Euro und Parlamentssitze) haben, werden wir wohl weiter an der Nase herumgeführt.

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