Mittwoch, 11. Mรคrz 2026
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Zwischen der Schulung und der Praxis liegt das Meer

Sie kennen das: Gerade eben waren Sie bei einer Schulung zu einem bestimmten Thema. Zurรผck in Ihrem Alltag stellen Sie bei der ersten Anwendung ernรผchtert fest, dass Sie etwas umsetzen mรผssen, das Sie in der Schulung nicht gelernt haben. Compliance-Schulungen sind in dieser Hinsicht besonders gefรคhrdet. Aber woran liegt das? Compliance-Themen sind oft komplex, die Umsetzung fรผr ein Finanzinstitut nicht immer einfach und mit viel Aufwand verbunden.

Bei dieser Umsetzung werden viele Prozesse definiert und immer hรคufiger auch entsprechende Systeme zur Unterstรผtzung eingesetzt. Eine zu allgemeine Schulung hilft wenig, weil die spezifischen Prozesse und Systeme die Aufgabenstellung verรคndern. Compliance-Beauftragte schulen oft so, wie sie das Thema lernen und begreifen mussten, damit sie schlieรŸlich die Anforderungen an Prozesse und Systeme definieren kรถnnen. Einmal umgesetzt braucht es fรผr die Anwender nicht mehr exakt das gleiche Wissen. Im Gegenteil ist auf der Anwenderseite hรคufig ein anderes Wissen gefordert. Schauen wir uns das am Beispiel einer Schulung zum Thema โ€žPolitisch Exponierte Personenโ€œ (PEP) an.

Schulungsbeispiel PEP

Eine klassische Schulung zu diesem Thema hat den Zweck, dass die Teilnehmer entscheiden kรถnnen, ob eine Person eine politisch exponierte Person ist oder nicht. Dazu werden die Funktionen und das Umfeld dieser Person hinsichtlich der PEP-Kriterien analysiert. In den meisten Banken werden im Rahmen von KYC-Prรผfungen (Know Your Customer)ย  entsprechende Systeme eingesetzt, welche Kundendaten mit sogenannten PEP-Datenbanken abgleichen. Solche Systeme erzeugen bei einer รœbereinstimmung jeweils einen Treffer, der verifiziert werden muss. Die Personen in solchen PEP-Datenbanken sind dabei bereits kategorisiert. Ist es eine aktuelle PEP oder eine ehemalige? Handelt es sich um eine direkte PEP, das heiรŸt um einen Amtstrรคger, oder eine ihm nahestehende Person? Die Herausforderung in der Praxis ist in der Regel nicht die Frage, ob die Person A eine politisch exponierte Person ist, sondern, ob die Person A (der Kunde, potentielle Kunde oder Zahlungsempfรคnger) dem Treffer B auf der Liste entspricht. Wenn meine zu prรผfende Person der Person auf der Liste entspricht, dann ist meine Person eine PEP der angegebenen Kategorie. Und genau hier braucht es eben ein anderes Wissen. Wie weiรŸ man, ob eine Person einem Eintrag auf der Liste entspricht? Welche Daten mรผssen รผbereinstimmen? Welche kรถnnen abweichen? Wie groรŸ darf die Abweichung sein? Welche anderen Informationsquellen habe ich? Und was mache ich, wenn ich es nicht beurteilen kann? Das sind alles Fragen, welche in der Praxis eine groรŸe Bedeutung haben.

Kenntnis der praktischen Umsetzung

Es gibt zahlreiche andere Beispiele von solchen Differenzen zwischen dem Inhalt einer Schulung und dem, was man dann in der Praxis wissen muss. Aber wie kann man dem abhelfen? Diese Frage kann so nicht pauschal beantwortet werden. Sicherlich gibt es MaรŸnahmen, die helfen, dass Schulungsinhalte auf die Praxis abgestimmt werden. Wichtiger ist, dass Compliance-Beauftragte genau wissen, wie die eingesetzten Systeme funktionieren, was deren Stรคrken und Schwรคchen sind und welche Fragestellungen sich daraus in der Praxis fรผr die Anwender ergeben. Leider gibt es noch zu viele, die zwar die internen Vorschriften kennen, aber nicht, wie diese in der Bank konkret umgesetzt werden. Weiter ist es auch dienlich, wenn Personen, die solche Schulungen durchfรผhren, hin und wieder direkt an der Compliance-Hotline sitzen. Dort erfahren sie, welche Fragen und Problemstellungen die Mitarbeiter haben.

Weiter ist es nicht verwerflich, wenn man fรผr die Erarbeitung der Schulung einen (internen) Spezialisten hinzuzieht. Keine Person ist in allen Bereichen die Fachperson. Dies kann zum Beispiel auch einmal ein Kundenberater sein, welcher seinen Mitarbeitern erklรคrt, wie er die neuen Vorschriften in der tรคglichen Arbeit anwendet. SchlieรŸlich braucht es auch eine regelmรครŸige รœberprรผfung der Wirksamkeit von Schulungen. Dies kann beispielsweise durch Mitarbeiterbefragungen geschehen oder durch eine Analyse, ob die Anfragen zum Schulungsthema nachhaltig abgenommen haben oder nicht.

Den Fokus auf das Wesentliche legen

Gerade weil die Vorschriften, Prozesse und Systeme immer komplexer werden, ist es wichtig, dass Schulungsinhalte auf das Wesentliche aus Sicht des Anwenders fokussiert sind und auf dessen Fragestellungen eingehen.

Ronny Fuchs ist Leiter Unternehmensentwicklung bei der Hypothekarbank Lenzburg AG.

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